DENN SIE WISSEN NICHT, WAS SIE SAGEN UND TUN
WIKIPEDIA
Preußensäulen
Diese Veröffentlichung, die bedauerlicherweise nicht die Namen der Verfasser trägt, möchte ich unter meinem Namen www.carlo-wloch.de in der Reihenfolge der Veröffentlichung nehme ich dazu nachfolgend Stellung (die Fakten).
Zitat: „Die bis heute gut erhaltene Schanze bei Neukamp befindet sich direkt hinter dem Denkmal.“
Die Fakten
1. Die einstige Schanze (Verteidigungswall) befindet sich in einem katastrophalen Zustand.
Diese Bodenvertiefung befindet sich rückseitig des Denkmals, unmittelbar anschließend ein ehemaliges Kinderferienlager. Diese fast natürliche Vertiefung wurde bis kurz nach der Wende als „Fäkaliensammelbecken“ genutzt und sogar perfektioniert, in dem links vom Denkmal ein sogenanntes „Überlaufbecken“ gebaut wurde. Von dort aus liefen die Fäkalien direkt in den Bodden, in Nachbarschaft zur Badestelle des Ferienlagers.
Teilweise ist die Konstruktion noch sichtbar. Mehrere Abflussrohre aus Richtung Ferienlager zeugen heute noch von der Konstruktion. Jahrelang wuchs in der Vertiefung nicht einmal Unkraut, dafür aber Müllberge. Die ständige Nässe war u. a. mit Grund für den glitschigen Untergrund unter dem Denkmal - so auch die Begründung für den 2006 beauftragten Statik-Professor. Dieser hat hier eine aufwendige Trockenlegung vorgeschlagen. Auch sprach der Experte von Erdnägeln, Drainage und Betonfundament. Nichts davon ist ausgeführt worden.
2. Zum Text: „Weitere Schäden bei der Demontage…usw.“
a) Um das Unlösbare durch Rost-Schwefel-Versinterungen überhaupt lösen zu können, wurde diese ohnehin gerissenen bzw. aufgeplatzten und wieder durch Rost „verklebten“ Teile gelöst. In den bereits entstandenen Rissen und Spalten wurden Sprengkeillöcher gebohrt, diese mit Sprengkeilen versehen, um möglichst einteilige Absprenglinge zu erhalten. Eine schonende Variante, nicht zu vergleichen mit Abstemmen und schon gar nicht an den jeweiligen Enden der Trommeln. Diese Lösung wurde mit dem
- Eigentümer,
- der Oberen und Unteren Denkmalschutzbehörde,
- Bürgermeister,
- Bauamtsleiter und dem
- Kulturamtsleiter
gemeinsam beschlossen. Auch hält die Darstellung, dass das Standbild bei der Demontage „im Bereich der Beine zerbrach“, einer Überprüfung nicht stand. Der vorgefundene Zustand des Standbildes ist ausführlich mit Fotos dokumentiert, erste Schadensbeschreibung 1985, zweite durch das Institut für Denkmalpflege Berlin (19. Dezember 1990), die dritte durch einen Fotografen, der vom Eigentümer beauftragt wurde (21. – 24. 11. 1991).
c) Zu keinem Zeitpunkt gab es Kritik, Beanstandungen oder Mängelanzeigen Diese Darstellung der Schäden und dessen Ursachen sind mir in dem Vernehmungsprotokoll vom 12. 04. 2012 unterstellt worden.
Nicht erst nach 130 Jahren Standzeit wurde die Standsicherheit das erste Mal im Jahre 1985 durch eine Fachfirma infrage gestellt.
3. Groß Stresow
Die Fakten
a) Bereits bei der Aufstellung (1854) des Standbildes kam es zu schwersten Beschädigungen am rechten Bein sowie im Plinthenbereich. Hier schon bzw. kurz nach der Aufstellung, gab es erste Sicherungsmaßnahmen (Eisenringe und Verbolzungen). Es wurde sogar die erste Fassung Metall-Kapitelle gegen Sandstein-Kapitelle ausgetauscht. Am Neukamper Denkmal gab es aus der frühen Standzeit ebenfalls ähnliche und sehr aufwendige Sicherungsmaßnahmen (1943 – Anbringung eines weiteren Eisenringes unterhalb des Kapitells).
Vorgefunden Zustand:
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Unterhalb des Kapitells im Säulenbereich (Neukamp):
(Dieser Bereich wurde bei der Restaurierung mit Altteilen (Orginalen) verklebt)
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Das Jahrhundertsturmhochwasser vom 12. zum 13. 11. 1872 hat am Standbild den Totalverlust des rechten Armes verursacht. Der Landverlust hatte sich hier zwischen Strand und Denkmal mehr als halbiert, was weitere Schäden durch Brandungs- und Vibrationsschwingungen verursacht hat. Im Zeichen des Klimawandels ist ähnliches zu erwarten.
b) Noch im Dezember 1990 wurden in einem Amtshilfeersuchen durch den Eigentümer das Institut für Denkmalpflege Berlin, Restauratoren und Denkmalpfleger zurate gezogen, die ebenfalls erhebliche Bedenken zur Standsicherheit darlegten und weitere Gutachten wie Steingutachten, Ultraschall, Statik, (physikalisch-chemische) Klima, Füllmasse und kunsthistorische empfahlen. Einhellig wurde von der Wiederverwendung der Originalteile abgeraten. Kosten sämtlicher Gutachten: 11.990,75 DM
Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in Schwerin folgte meinen Empfehlungen sowie denen der Gutachter und favorisierten die Anfertigung von Kopien als denkmalpflegerische Zielstellung. Die Originale wurden zunächst als Modelle für die Anfertigung der Kopien hergerichtet und somit auch für die museale Aufbewahrung (geplant war der Marstall in Putbus).
c) Die zwei Kapitelle Neukamp und Groß Stresow wurden laut Vertrag als Kopien von mir hergestellt und 1994 abgerechnet (Kosten: 84.500,00 DM). Das für Groß Stresow wurde eingebaut (2013).
1. Variante: „Das für Neukamp soll nicht gepasst haben“, so die öffentliche Darstellung der Unteren Denkmalschutzbehörde in der Ostsee-Zeitung vom 13. 08. 2012.
2. Variante: Nach Darstellung der ausführenden Firma aus Mühlhausen: „Das Material war denkbar ungeeignet“, so auf der Pressekonferenz am 05. 11. 2013 in Putbus.
Die Fakten
Das Sandsteinmaterial des Groß Stresower Kapitells und das Neukamper sind aus einem Rohblock.
Vermutlich, um rechtswidrig Zugang zu Fördermitteln zu erhalten.
Zum Text: Weitere Schäden traten bei der Demontage auf…usw.“
Die Fakten
Tatsächliche Schadensursache an den Säulen (Trommel) ist die Wahl des Findlingsgranites. Die Säulen waren einteilig mit 9 m Länge (Höhe) vom Architekten August Stüler (1852) so geplant und von König Friedrich Wilhelm IV in Auftrag gegeben. Der erste und zweite Versuch am größten Findling Deutschlands (Nardevitz auf Rügen) hätte das einteilige Maß hergegeben. Das Abkeilen misslang jedoch zweimal. Es wurde dann entschieden, die Säulen dreiteilig herzustellen, was fachlich auch vertretbar ist. Nicht vertretbar war dann aber die Entscheidung, die Trommeln in sehr unterschiedlichen Längen anzufertigen. Schwerwiegend war auch die Entscheidung, die mittlere Trommel (Inschriftenteil) als längstes und somit als schwerstes Teil der Säule weit oberhalb des Säulenschwerpunktes einzubauen.
Ein weiterer grundsätzlicher Fehler war die Wahl des natürlichen Steinlagers. Dieses wurde willkürlich gewählt, ohne dabei auf sehr alte und bewährte Regeln des Natursteinverbaues zu achten. Die Folge war, keine der Trommeln wurde nach üblichen Regeln hergestellt und verbaut. Es kam von Schräglagen bis hin zu auf Spalt stehendem Lager zu tragender Last. Hinzu kam die Technik, die einzelnen Denkmalteile kraftschlüssig zu verbinden, die Eisendübel (Anker) wurden nicht wie üblich mit Blei vergossen, sondern mit Schwefel. Dies hatte zur Folge, dass das Material der Eisendübel mit dem Schwefel, Blei und sauren Regen hochgradig chemisch reagierte. Physikalisch war das Aufplatzen des Granits die Folge von Ausdehnungsprozessen (Rost, Salz, Schwefel und Frostsprengungen).
d) Eine weitere Schadensursache: Sämtliche Dübellöcher (Ankerlöcher) sind im Stockeisenverfahren hergestellt/eingearbeitet, bis auf 45 cm Tiefe. D. h. mit einem vierkantigen Stockeisen wurden die in die Tiefe gestockt. Hierbei ist es bei der auf Spalt stehenden Trommel zu Aufspaltungseffekten gekommen. Risse wurden sozusagen vorprogrammiert (angelegt), chemisch-physikalische Reaktionen verursachte Rissaufspaltungen bis hin zu Abplatzungen. Und eben diese Mängel waren der Grund dafür, dass diese Denkmäler abgebaut werden mussten. In den Jahren 2012 und 2014 sind diese schwerstgeschädigten Teile wieder eingebaut worden. Auch der schwerwiegende Fehler, die schwerste Trommel falsch einzubauen, wurde wiederholt.
4. Zum Text: Im April 2004 wurde beschlossen, die Originalteile bis zum 150. Jahrestag der Einweihung der ersten Preußensäule, also bis zum 15. Oktober 2004, auf die Insel zurückzuholen. Allein der Rücktransport scheiterte jedoch wiederum an Finanzproblemen, da für die beiden Denkmäler nur ein symbolischer Betrag von 500,00 € in den Haushalt des Landkreises eingestellt war.“
Die Fakten
a) In der Vernehmung vom 12. 04. 2012 äußerte der Vernommene der Unteren Denkmalschutzbehörde Folgendes bzw. legte dem Vernehmenden einen Ordner vor, in dem vermerkt ist: „Wloch widersetzt sich dem Transport durch die Transportfirma.“
Die Fakten
Tatsächliche Begründungen, den Transport zunächst nicht durchführen zu wollen, waren Folgende:
- Unsinnigkeit
- Jahreszeit
- Kein Auftrag
- Keine Transportversicherung
- Völlig ungeeigneter Ausstellungsplatz
Den mir aufgenötigten Rücktransport im Winter bei Schnee und Frost konnte ich mit Mühe und Not nur mithilfe der Oberen Schutzbehörde zunächst verhindern.
Was ist nun richtig (die Wahrheit?):
Finanzprobleme des Landkreises
oder
Wloch widersetzt sich.
b) Die Originale zu bearbeiten war der falsche Weg!
Dies bedeutet auch, dass der Granit und der Sandstein durch Eisen (Rost), Schwefel und Salze stark kontaminiert sind. Die rostige Außenhaut der wiederverwendeten Granittrommeln wurde mit Strahlgut abgestrahlt. Dadurch sind diese Flächen noch leichter durch die Umwelt angreifbar. Dass diese Flächen bereits weiter rosten, ist ein sicherer Beweis für die starke Kontamination. Für das Kleben dieser stark belasteten Materialien haftet kein Klebstoffhersteller. Welche Nachteile das für die Reparaturen hat, ist bereits deutlich sichtbar. Für das Versagen des Klebers, besonders in den „sanierten alten Rissen“ gibt es seit der Wiederaufstellung wiederholte fotodokumentarische Bedenkenanzeigen.
Auch gibt es seit der Wiederaufstellung völlig neue Risse im Bereich des schwerstgeschädigten Originalkapitells. Mögliche Ursache hierfür könnte die aus einem Stück bestehende innere Volleisenstange (Æ 8 cm und etwa 10 m lang) sein. Diese zieht sich bei Frost zusammen und es kommt wie am Kapitell (Wulst) zu „Quetschungen“ des Natursteins sowie weiteren Rissen und Abplatzungen.
5. Zitat: „Hierbei spielt z. B. auch eine Rolle, dass bei der Bewilligung von Fördermitteln das Anfertigen von Kopien gegenüber der Restaurierung von Original-Denkmälern einen niedrigen Stellenwert hat.“
Die Fakten
a) Was eine Antwort darauf wäre, warum das fast fertiggestellte Kapitell nicht eingebaut wurde (68.000,00 DM).
Im Fördermittelantrag wird die Frage gestellt: „Ist am Projekt begonnen bzw. schon mal gefördert worden?“ Diese Frage hat der Fördermittelantragsteller mit NEIN beantwortet. Somit könnte man wohl von Fördermittel-Erschleichung ausgehen. Auch ist am Podest und Postament vor Antragstellung gearbeitet worden. Da die Originalteile aus besagten Gründen nicht restaurierbar sind, ist die edelste Form die Kopie. Die Originale bleiben unberührt und werden museal aufbewahrt.
Nicht restaurieren,
sondern konservieren.
Im Umgang mit den Denkmälern hätte es bedeutet, sämtliche i. R. stehenden Denkmalteile werden im vorgefundenen Zustand museal hergerichtet (einmal für die Herstellung der Kopien als Modell genutzt) und dann ohne jegliche Veränderung museal untergebracht.
b) Das Gegenteil ist eingetreten. Für die „Reparatur“ von zwei Säulentrommeln ist eine Originaltrommel der „Ersatzspende“ zum Opfer gefallen, d. h. Originalsubstanz ist total vernichtet worden. Die Wiederverwendung der besonders schwer geschädigten Trommel, wenn auch „nur noch in kleinen Stücken“ (Vierungen) sind in besonders stark statisch belasteten Bereiche ergänzend eingesetzt worden. Bereits nach kurzer Standzeit gibt es neue dramatische Schadensbilder (starke weitere Verfärbungen, Rost und Schwefel). Bereits sichtbar sind die Veränderungen bis hin zur Auflösung des Klebers.
c) Klar definiert sind nachstehende Richtlinien:
Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern.
Erlass der Kultusministerin vom 29. Oktober 1994 – VII 450 –
Im Einvernehmen mit der Finanzministerin wird folgende Richtlinie erlassen:
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, den §§ 23 und 44 der Landes-haushaltsordnung (LHO), den Verwaltungsvorschriften zur LHO (VV/VV-K-LHO) und dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Denkmalschutzgesetz – DSchG MV) in seiner jeweils gültigen Fassung Zuwendungen für den Schutz und die Pflege von Denkmalen als Zeugnisse der Vergangenheit und kulturellen Traditionen. Die Zuwendungen dienen der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen.
1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
2.1 Förderungen können für alle Arten von Denkmalen im Sinne des Denkmal-schutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern gewährt werden.
2.2 Förderfähige Maßnahmen sind alle Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz.
2.3 Förderfähige Maßnahmen sind auch Arbeiten zur Wiederherstellung von teilzerstörten Denkmalen, wenn dadurch die originale Substanz gesichert wird sowie Arbeiten zur rekonstruierenden Wiederherstellung untergegangener Teile, wenn diese für das Verständnis oder das Erscheinungsbild des teilzerstörten Denkmals unverzichtbar sind. Der Umfang der wiederhergestellten Teile darf höchstens 50 % der Gesamtsubstanz des erhaltenen Originals ausmachen.
Zu 2.2
Unter Sicherung und Erhaltung fällt für mich
a) Sicherung: Museale Aufbewahrung im vorgefundenen Zustand. Dadurch die langzeitliche Erhaltung, z. B. als Schau- und Lehrobjekte in einem Museum (wie einst geplant Marstall in Putbus).
b) Und das tatsächlich in ihrer Originalsubstanz, da diese nicht mehr - und besonders für die statischen Anforderungen bei Wiederaufstellung – restaurierbar sind.
Zu 2.3
Als teilzerstört bzw. als untergegangene Teile sind die zu bezeichnen, die z. B. aus gutachterlichen Stellungsnahmen nicht wieder verwendet werden sollten. Sie sind zwar vorhanden und brauchen auch nicht rekonstruiert werden, sondern kopiert von den fast vollständig vorhandenen Teilen. Das Verständnis vom Erscheinungsbild bleibt klar und deutlich durch Kopien herstellbar und somit langzeitlich als Kopie im klassischen Sinne überlieferbar mit einer sehr langen standsicheren Garantie, die aus den Erfahrungen des Vorgefundenen resultiert.
Eine weitere Forderung aus der Richtlinie ist, dass der Umfang der wiederhergestellten Teile höchstens 50 Prozent der Gesamtsubstanz des erhaltenen Originals ausmachen darf.
In meinem Brief vom 14. 10. 2004 an den ehemaligen Bauamtsleiter in Bergen auf Rügen habe ich Folgendes geschrieben:
„Wenn das Groß Stresower Postament nun wieder steht, kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche Originalteile wieder verwendet worden sind: Stufenanlage, Postamentsockel, Postament und Postamentabdeckung.“
Dieser Bereich ergibt die Volumenmenge von 10,10 m³. Das gesamte Denkmal hat ein Volumen von 16,60 m³, 6,50 m³.
Säule, Kapitell und Standbild müssen kopiert werden, d. h. 60,84 % originaler Substanz bleibt erhalten, 39,16 % werden neu angefertigt (Kopien).
Das Fundament ist nicht mitgerechnet, geschätztes Volumen 18 m³.
Das Neukamper Denkmal hat ein Gesamtvolumen von 64,50 m³, davon werden 57,39 m³ wieder verwendet. Zu Kopieren wären 7,11 m³, d. h. auch hier eine sehr hohe Originalsubstanzerhaltung von 88,97 %, geschätztes Fundamentvolumen 50 m³ nicht mitgerechnet.
Rechnen wir beide Denkmäler zusammen, werden 83,22 % der originalen Substanz erhalten und 16,78 % werden kopiert.
Genau betrachtet, bleibt die gesamte Substanz erhalten, da die zu kopierenden Teile mit ihren Schadensbildern und Schadensphänomenen dann unverändert, außer Aufsockelung, museal aufbewahrt werden.
Beide Fundamente zählen auch zum Denkmal (68 m³), auch die zwei Kapitelle sind bereits kopiert. So lägen wir bei etwas unter 7 % der Gesamtsubstanz, die zu kopieren wäre.
Derweil kann bedauerlicherweise nun festgestellt werden, dass am Neukamper Denkmal (Säule) eine Trommel (33 %) durch die letzte Maßnahme vernichtet wurde (Totalverlust). Beim stark geschädigten Originalkapitell wurde ein erheblicher Anteil Originalsubstanz entfernt (Ausnehmung) - Masseentfernung etwa 30 %. Dieses nun zusätzlich geschwächte Kapitell trägt jetzt das Standbild von 4,3 t. Ob nun das Kapitell hohl bleibt oder mit weiteren Fremdstoffen verfüllt wurde, eines ist offensichtlich, dass auch hier nichts verbessert, sondern in Form von weiterer Schwächung verschlechtert wurde.
Es gibt weitere erhebliche Mängel, ganz besonders im Bereich der Säule: Risse, Ausläufe, starkes weiteres Rosten usw. Schwerwiegend ist, dass bereits seit dem 31. 05. 13 ein Protokoll der Amtsrestauratorin vorliegt, in dem der sofortige Rückbau des Kapitells und Standbildes gefordert wird. Dem ist der Eigentümer bis heute nicht nachgekommen.
Die offiziellen Kosten der bisherigen Leistungen: 433.656,00 €
Rückbau Kapitell und Standbild 5.000,00 €
Gesamt: 438.656,00 €
Da ich annehme, dass auch die Säule aus bereits beschriebenen Gründen zurückgebaut werden müsste, ebenso das Postament und Podest, gehe ich davon aus, dass das Fundament laut Veröffentlichung durch den ehemaligen Bauamtsleiter in der Ostsee-Zeitung genauestens überprüft werden muss (falls vorhanden).
Ich stelle fest, dass der bereits vorliegende Schaden bedeutend höher liegt, als mein Kostenangebot (je Denkmal 250.000,00 € in Kopie).
Zum Text: „Im Oktober 2004 konnte das 3,30 m hohe Postament der Preußensäule bei Groß Stresow wiederhergestellt werden.“
Frage: Wie viel Baugrunduntersuchungen hat es nun tatsächlich gegeben?
Antwort: Eine ist mir bekannt (16. 07. 2004). Hier wird über die Baugrundqualität, Maße und Massen berichtet.
Da ich im Oktober 2004 das Postament wieder aufgebaut habe, kann ich versichern, dass in keiner Weise am Fundament gearbeitet wurde. Dieses wurde mir vom Bauamtsleiter mit der Bemerkung „das Fundament können wir ohne Weiteres wieder bebauen“ mit dem Baugrundgutachten und dem überschlägigen Standsicherheitsnachweis (in diesem fehlt die S. 7) übergeben.
Richtig ist auch, dass die für den Wiederaufbau benötigten 20.000 € Spendengelder von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Kreissparkasse Rügen gespendet wurden. Vergessen wurde der Hauptspender Dr. M. mit 15.000 €, ein Bürger aus Groß Stresow. (Öffentliche Quellen zu den Zahlenangaben können benannt werden.)
Meine Leistungen für den Wiederaufbau: 14.782,57 €
Ganz sicher kann ich sagen, dass von meiner Seite aus keine Erdarbeiten durchgeführt wurden. Somit kann ich die Hünengräbertheorie zunächst nicht bestätigen.
Viel bemerkenswerter ist, dass 2013 das Postament und das gesamte Fundament wieder abgebaut wurden, das originale Fundament (dann vermutlich auch Hünengräberreste) entsorgt wurden.
Es bleibt nur zu hoffen, dass vor der Entsorgung so eines vermuteten prähistorischen Beifundes fachgerecht dokumentiert wurde. Es kann auch sein, dass ein sehr hoher Anteil, ca. 70 %, originales Kulturgut möglicherweise „versehentlich“ entsorgt wurde. Laut Ausschreibung (vom 26. 07. 2013) ist das Material in das Eigentum des Auftragnehmers übergegangen.
Ausdrücklich möchte ich hier nochmal erklären, dass es zu keinem Zeitpunkt im Oktober 2004 Arbeiten am Fundament gab. Diese öffentliche Kostenangabe von 20.000 € hält einer Überprüfung nicht stand. Es könnte vermutet werden, dass hier absichtlich unkorrekt informiert wurde (evtl. Vertuschung meiner Verwechslungsvermutung).
6. Zum Text: „Am 2. September 2005 wurden die Originalteile unbearbeitet von Berlin nach Putbus transportiert…“
Die Fakten
a) Die Angabe „unbearbeitet“ zählt zu den Merkwürdigkeiten. Für die in Berlin an den Originalteilen erbrachten Leistungen wurde eine Summe von insgesamt 242.401,20 DM in Rechnung gestellt.
b) Auch hätte diese Angabe der bereits verbrauchten Mittel im Fördermittelantrag offengelegt werden müssen.
7. Zum Text: „Am 28. April 2006 wurde ein Symposium zur Wiederherstellung und Restaurierung beider Denkmäler in Putbus durchgeführt. Der Veranstalter des Symposiums war das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege MVP.“
Die Fakten
Diese Veröffentlichung ist unkorrekt.
Der Veranstalter war nicht nur das LAKD,
sondern auch der Landkreis Rügen.
8. Zum Text: „Im Sommer 2008 gelang es zumindest, das Postament in Neukamp wieder herzurichten – ohne die auf dem Symposium vorgeschlagene Lösung zu berücksichtigen.“
Die Fakten
Auch das Podest wurde hergerichtet. Mit 5,0 m³ Beton wurde der Innenkern verfüllt. Hierbei wurde einzigartiges Originalmaterial ausgebaut.
Die Podest-Granitabdeckplatten-Belüftung (nach griech. Tempelfußbodenbauweise) wurde entfernt. Es gab keine Arbeiten unterhalb des Podestes (Fundament).
9. Groß Stresow
Die Fakten
Hier wirft sich die Frage auf, warum nach nur 10 Jahren Standzeit das Postament wieder abgebaut wurde? Das nun wieder ausgebaute und entsorgte Fundament wurde von drei Experten 2004, 2005, 2006 für wiederverwendungsfähig klassifiziert.
10. Meine Vermutung und evtl. Antwort: Eine Verwechslung.
Das Groß Stresower Fundament war gar nicht gemeint, sondern das Neukamper.
Die Fakten
Der Verfasser der Restaurierungsdokumentation Denkmal Neukamp beschreibt wie folgt die vorgefundene Situation:
„Im oberen Bereich, bis in einer Tiefe von ca. 75 cm, stand jeweils Beton an. Darunter folgten Natursteine/Natursteinbrocken in unterschiedlichen Abmessungen, teils lose, teils vermörtelt, stets durchsetzt mit Hohlräumen. Diese Bohrungen zeigten eindeutig, dass die ursprünglich zugrunde gelegte Gründungsebene des Fundamentes, wie sie als Ergebnis zweier Schürfen in früherer Zeit dargestellt worden war, nicht zutreffend war. Die Fundamentsohle liegt höher als in den alten Aufzeichnungen dargestellt. Das Fundament ist auch nicht als mehr oder minder monolithischer Block zu betrachten, wie mit Blick auf entsprechende Schilderungen aus der Zeit des Wiederaufbaues des Fundamentes („vermörteltes Kalksteinfundament“) vor ca. 6 Jahren zu vermuten gewesen wäre.“
Es gibt in dieser Restaurierungsdokumentation weitere Beschreibungen, die von Sicherungsarbeiten berichten. Diese lassen für mich den Schluss zu, dass hier der Innenkern des Podestes mit dem tatsächlichen Fundament verwechselt wurde. Sicher kann ich sagen, dass zu keiner Zeit am Fundament vor dieser hier beschriebenen Maßnahme gearbeitet wurde. Auch gibt es mehrere Schreiben, die von Problemen mit der Statik zeugen. Ganz besonders bemerkenswert ist die öffentliche Äußerung zur Einweihungsfeier des wieder errichteten Podestes und Postamentes am 5. Dezember 2008. Hier teilt der Bauamtsleiter den Teilnehmern und der Presse mit:
„Aus Statikgründen hätte ein ganz neues Fundament gegossen werden müssen“ ergänzt der Bauamtsleiter des Kreises und räumt ein, dass sich die Riße/Heidelmann-Lösung mit dem inzwischen Geschaffenen in Neukamp nicht mehr umsetzen lässt.“ Das würde bedeuten, alles müsste wieder abgebaut werden. Ein Schweriner Statik-Büro soll das aber nochmal prüfen. „Ich warte jeden Tag auf die Ergebnisse.“ (Ostsee-Zeitung von 08. 12. 2008)
Meine Frage: Welches Ergebnis kam wann aus Schwerin??
Erst vier Jahre später, bei den unmittelbaren Arbeiten am Podest/Fundament), stellt der Verfasser der Restaurierungsdokumentation fest, dass unter dem Podest nur in „einer Tiefe von ca. 75 cm“ Beton ansteht und erklärt die erfolgte Lösung.
Des Weiteren gibt es eine zeugenschaftliche Aussage des Leiters der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 12. 04. 2012.
11. Zitat: „Die Restaurierung der Säule wäre leicht möglich gewesen. Probleme traten jedoch bei der Standsicherheit auf. Da die Säulen in ihrem Material einzigartig sind, konnte durch Prof. Dr. Riße die Standsicherheit nicht nachgewiesen werden.“
Die Fakten
Das Material ist nicht einzigartig, das Material ist schon 1854 die schlechteste Wahl gewesen, ebenso die Herstellung und der Aufbau. Diese Gegebenheiten sind dem Eigentümer seit 1991 durch gutachterliche Stellungnahmen bekannt.
Es liegt mir eine weitere Unterlage vom 19. 07. 2005 vor, aus der hervorgeht, dass „die Standsicherheit der Säule nicht nachzuweisen“ ist. (Ordner des Vernehmungsprotokolls vom 12. 04. 2012)
12. Zum Text: „Am 10. Juli 2012 wurde die Säule von Neukamp … wieder errichtet.“
Die Fakten
Bereits mit Datum vom 26. 02. 2013 stellt die Amtsrestauratorin des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege fest, dass das originale Kapitell und Standbild hingegen der denkmalpflegerischen Zielstellung aufgestellt wurden. Auch trägt das Amt Ausführungsmängel vor und fordert den Rückbau. Im Laufe der nun fast 4jährigen Standzeit gibt es weitere sichtbare äußerst bedenkliche Schäden, dies besonders in Bezug auf die Statik. Alte und neue Risse, Abplatzungen, Kalkausläufe, Verfärbungen (Rost/Schwefel), ebenfalls deutlich sichtbar das Versagen des Klebers (Vierungen).
Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege hat die Rückbauforderungen bereits wiederholt angemahnt.
Bei Nichteinhaltung der denkmalpflegerischen Zielstellung müssen die Fördermittel zurückgezahlt werden.
Ich gehe davon aus, dass das gesamte Denkmal wieder abgebaut werden muss.
13. Zum Text: „Zum 300. Jahrestag der Schlacht von Groß Stresow im November 2015 wurde auch die Säule in Groß Stresow nach der Restaurierung wieder aufgebaut. Sie erhielt eine neue Statue.“
Die Fakten
Auch hier lautete die denkmalpflegerische Zielstellung von 1991 „Anfertigung einer Kopie“. Es ist ein zweiteiliges Standbild nach einem Verfahren hergestellt worden, was in keiner Weise als Kopie im Sinne der Denkmalpflege bezeichnet werden kann.
Hier wurde die Fachbehörde (LAKD) ebenfalls nicht einbezogen. Die Zweiteilung des Standbildes bewerte ich als hoch riskant. Gibt es für diese Ausführung eine Prüfstatik?
Die sogenannte museale Unterbringung der Originalteile vor dem Verräterhaus halte ich auch für einen schweren Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz und der denkmalpflegerischen Zielstellung von 1991.
Carlo Wloch

FORTSETZUNG FOLGT